Voraussetzungen beim Floaten
Beim Floaten sollten einige Bedingungen beachtet werden:
- Mindestalter 12 Jahre
- keine Epilepsie
- kein Borderline-Syndrom
- keine offene Wunden (z.B. frisch rasierte Fläche)
- keine Thrombose
- keine Inkontinenz
- kein defektes Trommelfeld
- keine infektiösen Krankheiten
- keine Menstruation
- kein Herzschrittmacher
- keine gravierende Herzerkrankung
- keine psychotischen Anfälle
- keine farb- oder ablösbare Stoffe und Öle am Körper (z.B. Selbstbräunungscreme, frisch getönte Haare)